AGB's

Allgemeine Gesch¤ftsbedingungen der Fußballschule Marcus Wörner

  • 1. Gesundheit/Sportanlagenordnung
    Der/die Erziehungsberechtigte versichert, dass das Kind/der Jugendliche sportlich voll belastbar ist und keinerlei Medikamente einnimmt.
    Eventuelle Verletzungen und Erkrankungen sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt.
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, gegenüber der Fussballschule Erkrankungen oder Verletzungen unaufgefordert vor der jeweiligen Trainingseinheit mitzuteilen. Das Mitglied/der Erziehungsberechtigte erkennt die jeweilige Sportanlagenordnung an.
  • 2. Ausschluss
    Sollte sich der Teilnehmer den Anweisungen der Trainer widersetzen oder sich in unzumutbare Weise gegenüber anderen Kursteilnehmer und Verantwortlichen verhalten, so hat die Fussballschule die Möglichkeit, ihn sofort von der Fussballschule auszuschliessen und nach Hause zu schicken.
    Geleistete Zahlungen sind dann nicht mehr rückforderbar.
  • 3. Versicherungen
    Jeder Teilnehmer muß kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z.B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.
  • 4. Foto- und Filmrechte
    Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können � auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
  • 5. Medizinische Versorgung
    Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese zu erstatten.
  • 6. Vertragsbedingungen
    Der Vertrag wird jährlich abgschlossen und kann jederzeit zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gek¼ndigt werden (mündlich ausreichend). Der Beitrag wird von Februar bis November geleistet (Dauerauftrag/Einzugsermächtigung). Im Dezember und Januar findet kein Training statt, daher erfolgt auch keine Abbuchung in diesen Monaten. Für den Sommerferienmonat (August) wird der Beitrag einem Fussballcamp gutgeschrieben. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien findet kein Training statt.
Beprechung

Spiel

Pause